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Vertrauenswürdigkeit von selbstbuchenden Patienten, Patientinnen und Einrichtungen


Teilnehmende Einrichtungen und Personen können anhand ihrer Zuverlässigkeit entweder als "vertrauenswürdig" oder als "nicht vertrauenswürdig " eingestuft werden.

 

Die Erkennung erfolgt vollautomatisch bei nicht rechtzeitig wahrgenommenen oder versäumten Terminen innerhalb einer definierten Zeitspanne. Eine nicht vertrauenswürdige Person darf je nach praxisinternen Einstellungen dann für einen vorgegebenen Sperrzeitraum keine Termine selbstständig über den Terminkalender buchen. Selbiges gilt für nicht vertrauenswürdige Einrichtungen.

 

Jede Einrichtung hat die Möglichkeit, eine individuelle Vertrauenswürdigkeitsdefinition anzulegen oder das generelle Verhalten einer Person bei der Termineinhaltung abzufragen.

 

Dieser Mechanismus dient zur Vorbeugung und Bekämpfung von Missbrauch bei der Teilnahme an termininfo.

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